Zum Besprechungstermin erhalten Sie eine schriftliche Übersicht betreffend Dauer und Art der Behandlung mit einer Kostenschätzung. Die Kosten werden anhand vergleichbarer Behandlungen ermittelt und sind abhängig vom Schweregrad der Zahn- resp. Kieferfehlstellungen, der notwendigen Apparaturen und der Dauer der Therapie. Die Behandlung wird schrittweise abgerechnet und in einer detaillierten Rechnung ausgewiesen.
Bei uns gilt für alle Patienten der revidierte SSO-Tarif mit einem Taxpunktwert von 1.00.

Die Kostenschätzung beinhaltet die gesamte kieferorthopädische Behandlung (ohne erstmalige Planung), inkl. Laborkosten, Schlussdokumentation und Retention während dem ersten Jahr. Nicht enthalten sind Arbeiten, die auswärts erbracht werden (Füllungen, Wurzelbehandlungen, operative Eingriffe, Extraktionen, die Entfernung von Weisheitszähnen usw.).

Wer kommt für die Kosten auf?

In den meisten Fällen ist die kieferorthopädische Behandlung eine Privatbehandlung, d.h. dass die Kosten hierfür dem Patienten bzw. dem gesetzlichen Vertreter in Rechnung gestellt werden.

Es ist möglich, dass folgende Leistungsträger die Kosten ganz oder teilweise übernehmen:

Die obligatorische Grundversicherung übernimmt KEINE Beteiligung an den Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung.

Mit einer Zusatzversicherung können in der Regel 50-90% der Kosten abgedeckt werden. Wichtig ist, dass die Versicherung frühzeitig abgeschlossen wird. Bis zum 4. oder 5. Lebensjahr (bei der Versicherung abklären!) wird kein zahnärztliches Attest über die Zahnentwicklung verlangt und Sie werden vorbehaltlos aufgenommen.

Invalidenversicherung IV: Falls sich während der Planung herausstellt, dass es sich um ein Geburtsgebrechen handelt, so übernimmt die Invalidenversicherung die Kosten der gesamten Behandlung (ausser Kosten für Prophylaxe, Zahnreinigungen etc.) bis zum 20. Lebensjahr. Dies ist nur bei besonders ausgeprägten Kieferfehlstellungen der Fall. Anlässlich der Besprechung werden Sie darüber informiert und erhalten von uns die nötigen Anmeldeformulare.

Gemeindebeiträge: Es gibt Gemeinden, die Beiträge an die Behandlung zahlen, wenn die Zahnstellungsanomalie gewisse Kriterien erfüllt und wenn die finanziellen Verhältnisse der Familie eine Behandlung nicht ermöglichen würden. Bitte informieren Sie sich selbst bei Ihrer Wohngemeinde über allfällige Beiträge. Wenn nötig, erledigen wir die administrativen Schritte dazu.